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Bürgerbeteiligung
Partizipation in der Bauleitplanung

 
 

Ergebnisse der ECOLUP-Bürgerbefragung in den Partnergemeinden

 

Kommunale ECOLUP Workshops, u.a. Partizipation/ Bürgerbeteiligung in der Bauleitplanung

 

2. Internationaler Workshop ECOLUP zum Thema Partizipation
am 09.12.2002 in Dornbirn - Die Inhalte

 
 

Vom “hoheitlich ordnenden” zum “aktivierenden” Staat …….
Partizipation findet vermehrt auf allen Ebenen zu kommunalen Angelegenheiten statt, sei es durch die klassischen Formen gesetzlich festgelegter Beteiligungen oder durch variable Formen der Kommunikation. Bei der Bürgerbeteiligung zu wichtigen Planungen wenden Städte und Gemeinden inzwischen vielfältige Formen und Verfahren an, die über das gesetzliche Mass weit hinausgegen.

 
 

Grundsätzlich unterscheidet man

 
  • Formelle Verfahren

  • Informelle Verfahren

  • Formalisierte oder zu formalisierende Verfahren

 
 

Gesetzlich geregelte Bürgerbeteiligung
Formelle Verfahren

 

Der Gesetzgeber schreibt vor, den wichtigen Bereich der räumlichen Planung als wesentliches Element kommunaler Entwicklung rechtsverbindlich mit dem Bürger abzustimmen.

PLANUNGSPHASE
Die erste Stufe der Bürgerbeteiligung erfolgt in einem frühen Stadium der Planung. Erste Planentwürfe des Flächennutzungs- oder Bebauungsplan werden zur “Öffentlichen Unterrichtung” bekannt gemacht, bei der der Bürger die Gelegenheit zur “Äusserung und Erörtung” erhält. Die Gestaltung dieser Phase bleibt der Gemeinde überlassen: Planausstellungen, Bürgerversammlungen, Presseveröffentlichungen, Präsentation im Internet, etc.

BEKANNTMACHUNG
Die zweite Stufe der Bürgerbeteiligung liegt in der öffentlichen Bekanntmachung und förmlichen Auslegung des (vorerst) gültigen Planentwurfs und erfolgt nach einem streng formalisierten Ablauf: Anregungen und Bedenken seitens des Bürgers sowie Auskünfte und Erläuterungen seitens der Verwaltung müssen schriftlich und innerhalb einer festen Beteiligungsfrist vorgebracht werden.

BÜRGERENTSCHEID
Bürgerentscheid und Bürgerbegehren zählen ebenfalls zu den gesetzlich geregelten Formen der Partizipation. Diese Referendumsvariante einer Bürgerbeteiligung ermöglicht eine punktuelle Abstimmung der gesamten Bürgerschaft über eine Angelegenheit, die normalerweise vom Gemeinderat entschieden wird. Die Anforderungen an ein Quorum für ein Bürgerbegehren und der Katalog abstimmungsfähiger Gemeindeangelegenheiten variiert von Bundesland zu Bundesland.

KORREKTURPHASE
Das Bürgerbegehren ermöglicht auch eine nachträgliche Verfahrenskorrektur. Es greift dort ein, wo nach Ansicht der Bürger in der Entscheidungsfindung etwas falsch gelaufen ist und erlaubt ihnen, das Planungsergebnis aufzuhalten oder zu korrigieren.

 
 

Informelle Verfahren

 

Ziel der informellen Verfahren ist in der Regel, die Argumente und Interessen der Bürger festzustellen, um sie in der Planung zu berücksichtigen. Für diese Kommunikationen gibt es keine gesetzlichen Vorschriften: Hearings, Workshops, Wettbewerbe – die Verfahren richten sich nach den Erfordernissen der jeweiligen Situation.

Beispiele informeller Planungsmethoden

 

DIENELSCHE PLANUNGSZLLE
Bürger, nach Zufallsprinzip ausgewählt, für begrenzte Zeit von ihren arbeitstäglichen Verpflichtungen vergütet freigestellt, um assistiert von Fachleuten und Prozessbegleitern Lösungen für vorgegebene lösbare Planungsprobleme zu erarbeiten. Ergebnis: „Bürgergutachten“ als Entscheidungshilfe für politische Gremien.

ZUKUNFTSWERKSTATT
Entwicklung von Leitbildern und deren Umsetzung in drei Phasen: 1. Beschwerde- und Kritikphase 2. Phantasie- und Utopie-Phase 3. Realisierungs- und Praxis-Phase durch das Wecken des gestalterischen Potentials der BürgerInnen

ANWALTSPLANUNG
Beteiligungsverfahren, um die Interessen artikulationsschwacher und sozial benachteiligter Bewohnergruppen, die durch sog. Bürgeranwälte unterstützt werden, in Planungsprozessen zu stärken.

PLANNING FOR REAL
Gemeinwesenorientierte Planungsmethode, die auf Stadtteilebene stattfindet und Talente, Bedürfnisse und Engagement in einem Stadtteil aktiviert, die z.B. zu einem Tauschring verknüpft werden, um das Leben im Stadtteil zu verbessern.

 

dabei auch formalisierte oder zu formalisierende Verfahren

 

Hierunter fallen alle Verfahren, die die Bürgerbeteiligung mit einem schematisierten Ablauf in die Planung einsetzen. Im Gegensatz zu den formellen Verfahren sind sie nicht rechtlich normiert, also auch nicht zwingend für eine bestimmte Planung vorgeschrieben. Formalisierte Verfahren haben allerdings einen vorgegebenen Ablauf: Planungswerkstätten, Dienelsche Planungszelle, Community Planning-Verfahren /Perspektivenwerkstätten; Bürgergutachten, u.a.

Sie werden häufig bei Konfliken in der Planung angewendet oder bei Projekten, in denen Argumente, Interessen und kreative Ideen der Bürger in besonderer Weise einbezogen werden sollen.

Wichtig ist, vorab zu klären, aus welcher Motivation heraus die jeweilige Bürgerbeteiligung realisiert werden soll. Inhalt, Substanz und Reichweite müsssen klar sein. Immer öfter laufen zu viele Veranstaltungen parallel und haben zu diffuse Zielsetzungen. Erst wenn das Was und das Warum geklärt ist, sollte man über das Wie nachdenken.

 
 

Ihre Meinung ist gefragt !

 

Hier können Sie sich einen Fragebogen zur Bürgerbeteiligung in der Bauleitplanung als pdf ausdrucken und faxen ihn dann einfach zurück

 
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